Allgemeine Geschäftsbedingungen Schweizerische Treuhandgesellschaft (STG) 

 1. Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten mit Verweis in der Mandatsannahme/Auftragsbestätigung durch die STG als anwendbar. Individuelle und schriftliche (einschliesslich per E-Mail erfolgte) Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Im Übrigen kommen die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), insbesondere Artikel 394 ff. OR, zur Anwendung. 
 

2. Substitutionsrecht 

STG hat das Recht, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, den Auftrag, sowie damit zusammenhängende andere Verträge oder Teilbereiche davon, auf fachkundige Dritte oder an eine mit ihr verbundene Unternehmung zu übertragen oder Mandatsfunktionen von einzelnen Mitarbeitern ausüben zu lassen. 
 

3. Weisungen und Übermittlungsrisiko 

Die Weisungen des Auftraggebers an die STG haben grundsätzlich in Textform zu erfolgen. In dringenden Fällen, wenn STG nicht rechtzeitig eine Weisung des Auftraggebers einholen kann oder solche fehlen, ist STG ermächtigt, jedoch nicht verpflichtet, die ihr geeignet oder notwendig scheinenden Massnahmen zu treffen. Das Risiko unvollständiger oder falscher Übermittlung von Weisungen des Auftraggebers oder Mitteilungen der STG an den Auftraggeber liegt ausschliesslich beim Auftraggeber. 
 

4. Haftung STG, Haftungsausschluss und Schadloshaltung durch den Auftraggeber 

STG haftet gegenüber dem Auftraggeber ausschliesslich für Schaden, welcher durch rechts-widrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Jede weitergehende Haftung ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. STG haftet zudem weder für Kursverluste auf Wertpapieren oder Devisen, noch für Schäden, die aus behördlichen Massnahmen irgendwelcher Art oder zufolge von kriegerischen Ereignissen oder zufolge von Einflüssen höherer Gewalt (einschliesslich behördlichen Massnahmen aufgrund von Pandemien oder ähnlichen Ereignissen) entstanden sind. Ferner haftet STG nicht für einen Schaden, der – insbesondere wegen Verspätung, Verlust, Missverständnissen, Beschädigungen oder Doppelversand – aus der Benutzung von Post, Kurier, Telefon, Telefax, E-Mail oder anderen Kommunikationsmitteln oder Transportunternehmen entstanden ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, STG von allen direkten und indirekten Ansprüchen, die gegen sie oder gegen ihre Mitarbeiter von Dritten im Zusammenhang mit dem übernommenen Auftrag erhoben werden, vollständig schadlos zu halten, ihr bei der Auseinandersetzung mit solchen Dritten beizustehen und auf Wunsch von STG die Auseinandersetzung selbst zu führen. Von dieser Pflicht ist der Auftraggeber befreit, sollte STG die Haftungsansprüche kausal, vertragswidrig und vorsätzlich bzw. grobfahrlässig verschuldet haben. STG ist berechtigt, von den ihr übertragenen Vermögenswerten die nötigen Mittel zur Abwehr der vorerwähnten Ansprüche zu entnehmen, falls der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus irgendeinem Grund nicht nachkommt. STG kann auch Sicherstellung verlangen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Schweizerische Treuhandgesellschaft (STG) 
 

5. Verwahrung von Vermögenswerten 

STG ist nur verpflichtet, die ihr anvertrauten Vermögenswerte speziell zu verwahren oder zu versichern, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich und schriftlich verlangt hat. 
 

6. Kommunikation und Datenaustausch 

Ausser vom Auftraggeber anderweitig instruiert, kann STG mit dem Auftraggeber unverschlüsselt mittels direkter Verbindung oder Remote Access zu seiner Netzwerkinfrastruktur kommunizieren oder Daten austauschen, namentlich über Applikationen und Protokolle wie E-Mail, Online- und App-basierte in- und ausländische Anwendungen, Cloud-Provider, etc. sowie mit Datenträgern wie Memory Sticks und anderen Speichermedien. Dabei akzeptiert der Auftraggeber die damit verbundenen Risiken (inklusive Risiken von unberechtigtem Zugriff auf Daten oder Zugang zu Netzwerkinfrastrukturen, Verfälschung, Viren, Malicious Codes oder anderen schädigenden Ereignissen). Wenn der Auftraggeber Personendaten von Familienmitgliedern, Mitarbeitern oder anderen Drittpersonen an STG übermittelt, ist er verpflichtet, die betreffende Person auf die Datenbearbeitung und die Datenschutzerklärung der STG aufmerksam zu machen. 
 

7. Vertraulichkeit 

STG hält die gesetzlichen Vertraulichkeitsbestimmungen und Vorgaben der angeschlossenen Berufsstände in der Schweiz ein. STG, ihre Angestellten und Drittbeauftragte wahren die Vertraulichkeit aller während der Berufsausübung erhaltenen Informationen. Davon ausgenommen sind Offenlegungen, welche die Erfüllung unserer Dienstleistung mit sich bringen oder solche zu denen wir gesetzlich verpflichtet sind. 
 

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 

Der Auftraggeber stellt STG zeitnah und unaufgefordert alle für das Erbringen der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Zudem informiert der Auftraggeber STG rechtzeitig über Ereignisse und Umstände, welche für das Erbringen der Dienstleistungen relevant sein könnten. STG darf davon ausgehen, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind. Die STG kann vom Auftraggeber die Abgabe einer unterzeichneten Vollständigkeitserklärung zusammen mit einem unterschriebenen Exemplar des dem Auftrag entsprechenden Prüfungsgegenstands (wie ins-besondere Jahresrechnung oder andere Dokumente) verlangen. Führt STG auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund eigener Einschätzung ihre Arbeit in den Lokalitäten des Kunden durch oder nutzt sie die Computersysteme oder Telefonsysteme des Auftraggebers, trifft der Auftraggeber ohne Kostenfolge für STG die erforderlichen Vorkehrungen betreffend Zugang, Sicherheit, IT-Sicherheit, Räumlichkeiten, Lizenzen, Zustimmungen, etc. 
 

9. Honorar und Entschädigung 

STG stellt dem Auftraggeber für ihre gesamten Aufwendungen des Auftrages Rechnung. Das Honorar wird grundsätzlich nach Zeitaufwand und/oder als jährliche Pauschale auf der Basis ihrer Tarife berechnet. STG behält sich ausdrücklich das jederzeitige Anpassungsrecht ihrer Tarife vor. Honorarschätzungen werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Kalkulation Allgemeine Geschäftsbedingungen Schweizerische Treuhandgesellschaft (STG)

getroffenen Annahmen abgegeben. Falls unvorhergesehene Umstände eintreten, die zu höheren Kosten führen, wird STG den Auftraggeber sobald als möglich über Gründe und Umfang in Kenntnis setzen. In diesem Fall werden die Kosten für die Dienstleistung nach Aufwand in Rechnung gestellt. STG behält sich vor, das Erbringen der Dienstleistungen von der vollständigen Begleichung ihrer Forderungen oder der Leistung von Vorschüssen abhängig zu machen. Der Auftraggeber hat STG überdies allfällige Drittrechnungen, Steuern, Spesen und sonstige Auslagen (pauschal und/oder auf der Basis von Belegen) die ihr sowie mit Mandatsfunktionen betrauten Dritten im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages angefallen sind, vollumfänglich zu ersetzen. 
 

10. Retentions- und Pfandrecht 

Für die Sicherstellung von Honoraransprüchen, Spesen- und Auslagenersatz etc. sowie für die Sicherstellung von Ansprüchen Dritter hat STG ein Retentions- und Pfandrecht an den sich in ihrem Besitz befindenden verwertbaren Vermögenswerten oder über welche sie ein Verfügungsrecht innehat. STG ist bei Verzug des Auftraggebers nach ihrer Wahl zur zwangsrechtlichen oder freihändigen Verwertung des Pfandes berechtigt. 
 

11. Verrechnung 

STG kann alle Forderungen des Auftraggebers mit ihren Forderungen gegenüber dem Auftraggeber verrechnen, und zwar unabhängig von besonders vereinbarten Sicherheiten oder von der Währung der Forderung. 
 

12. Aktenaufbewahrung 

Der Auftraggeber kann die Aushändigung von Originaldokumenten fordern, die er STG über-geben hat. STG kann für die Aufbewahrung der Akten des Auftraggebers eine Gebühr verlangen. Der Auftraggeber kann von Dokumenten, welche er der STG nicht im Original übergeben hat, während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist Kopien anfordern. Die STG berechnet für die Zurverfügungstellung der Kopien eine Aufwandsentschädigung. 
 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und STG unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien entstehenden Streitigkeiten ist der Sitz der beauftragten STG-Gesellschaft. 

Version: Oktober 2021